Reglementierung    
Gesetzliche Bestimmungen


Der Transport von Gefahrengut

Die Verpackung ist ein wichtiges Glied in der Transportkette von Gefahrengut. Die Wahl geht auf Gefahr des Benutzers. Dieser hat sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht und an für das zu transportierende Gut geeignet ist.

Die verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen:

Sie basieren auf den Empfehlungen der UNO für den Transport von Gefahrengut, die regelmäßig von den UNO Experten überarbeitet werden („oranges Buch“).
Es gelten spezifische Vorschriften für die verschiedenen Transportarten:
- IMDG Code für den Seetransport.
- RID für den Schienentransport.
- ADR für den Straßenverkehr.
- die IATA Regelung für den Lufttransport.

Sie enthalten insbesondere Informationen zur Einstufung von Gefahrengut:
- den Gefahrentyp (d.h. die Gefahrenklasse)
- das Gefahrenniveau (d.h. die Gefahrengruppe)
sowie Spezifikationen zu den Verpackungen (technische Definitionen und einsetzbare Verpackungstypen in Abhängigkeit vom zu transportierenden Gut).





Packaging ISO 9001 Drulingen (158 ko)

Packaging ISO 9001 Spain (F) (2681 ko)

Packaging ISO 9001 Polen (En) (381 ko)

 
   
 
   
     

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